Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge

Kleine und mittelständische Unternehmen stellen in der Unternehmenswertberechnung im Einzelnen immer Sonderfälle dar, die im Grunde nur einen gemeinsamen Nenner haben: In der Summe der maßgeblichen Faktoren fallen diese im Vergleich mit großen Unternehmen überproportional ins Gewicht.

Oft sind vorangehend vorgelagerte, steuerinduzierte Umstrukturierungen erforderlich. Damit lassen sich zum Beispiel Besteuerungen von im Unternehmen liegenden, stillen Reserven umgehen.

Ein weiteres Kriterium kann der Finanzierungsaspekt vor dem Hintergrund von Abfindungen und Pflichtteilsansprüchen sein, welche meist aus dem Unternehmensvermögen mit abgegolten werden müssen.

Um die Liquidität des Unternehmens nicht zu gefährden, berücksichtigen wir in der Beratung alle Kriterien, um die optimale Lösung für Beteiligte und das Unternehmen zu finden. Bei sich anbahnenden Streitigkeiten empfehlen wir die Einschaltung eines Mediators. Gerne stellen wir hierzu einen Kontakt her.

Kontakt

Wir sind für Sie da. Überall in Thüringen.


Gerhard Dürrschnabel
Steuerberater
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