Ehescheidung / Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Ehescheidung / Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Nicht selten brechen im Rahmen von Ehescheidungen oder beim Aufteilen des Erbes Streit um den Zugewinn oder den Wert wegen offener Fragen bezüglich der Unternehmensbewertung aus. Damit müssen sich Beteiligte auf mehrjährige Gerichtsverfahren einstellen, die eine erhebliche finanzielle Belastung nach sich ziehen können.

Bestenfalls ist der Unternehmer im Fall der Ehescheidung bereits durch einen Ehevertrag abgesichert. Aus diesem Vertrag könnte sich beispielsweise unmittelbar die Festlegung einer Bewertungsmethode zur Ermittlung des Unternehmenswerts ergeben. Liegt kein Ehevertrag vor, ist ein erfahrener Berater zur Ermittlung der richtigen Strategie unablässig. Nicht zwingend muss es dabei zu einem Verfahren kommen. Auf der Grundlage einer guten Strategie werden auch Einigungen erzielt, die beiden Seiten dienlich sind und das Unternehmen schützen. Hier bietet sich ggf. eine Mediation an. Wir stellen gerne einen entsprechenden Kontakt her.

Gern unterstützen wir Sie auch bereits im Vorfeld vor einer geplanten Eheschließung über die bewertungsrelevanten Aspekte im Rahmen eines Ehevertrags.

Kontakt

Wir sind für Sie da. Überall in Thüringen.


Gerhard Dürrschnabel
Steuerberater
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